Rechtliches

ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

der livedepartment services GmbH, Inselkammerstraße 8, 82008 Unterhaching (nachfolgend „livedepartment“), für Leistungen gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von livedepartment gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn livedepartment ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn livedepartment in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.3 Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass livedepartment erneut auf sie hinweisen muss.

2. Leistungsgegenstand

2.1 livedepartment erbringt Dienstleistungen im Bereich Live-Veranstaltungen und Baustellen, insbesondere Crew-Management und Crew-Stellung, Venue- und Produktionsmanagement, Produktionsdurchführung, Bereitstellung von Fachpersonal, Health-and-Safety-Leistungen (u. a. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, Sicherheitskonzepte), Kameraüberwachung und Drohnenflüge, Netzwerk- und Leitstellentechnik, Bereitstellung von Material und Absperrungen, CAD-Planung sowie Schulungen und Unterweisungen.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Die von livedepartment gestellten Kräfte arbeiten unter der fachlichen Leitung und Weisung von livedepartment als Dienst- oder Werkleistung. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand dieser AGB; sie wird ausschließlich über die livedepartment crew support GmbH auf Grundlage eines gesonderten Vertrags erbracht.

2.3 livedepartment ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1 Angebote von livedepartment sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

3.2 Angaben in Angeboten zu Personalstärke, Zeiten und Material beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung und werden gesondert vergütet.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt livedepartment rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Pläne, Zeitpläne, Zugänge und Genehmigungen zur Verfügung und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner vor Ort.

4.2 Der Auftraggeber sorgt für einen den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechenden Einsatzort, insbesondere für sichere Verkehrswege, ausreichende Beleuchtung, Sanitäranlagen sowie die Koordination anderer Gewerke. Erkennbare Gefahren sind livedepartment unverzüglich mitzuteilen.

4.3 Sofern der Auftraggeber Geräte, Fahrzeuge oder Material stellt, müssen diese geprüft, verkehrssicher und mit den erforderlichen Nachweisen versehen sein.

5. Einsatzzeiten, Mindestbuchung, Zuschläge

5.1 Die Abrechnung erfolgt nach den im Angebot vereinbarten Einheiten (Stunden, Schichten, Tage, Pauschalen). Angefangene Einheiten werden anteilig nach den im Angebot genannten Regeln berechnet.

5.2 Für Einsätze gilt die im Angebot genannte Mindestbuchung. Wartezeiten, die livedepartment nicht zu vertreten hat, gelten als Arbeitszeit.

5.3 Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Einsätze über die vereinbarte Dauer hinaus werden mit den im Angebot ausgewiesenen Zuschlägen vergütet. Anfahrt, Übernachtung und Verpflegung bei auswärtigen Einsätzen werden gemäß Angebot berechnet.

6. Preise und Zahlung

6.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. livedepartment kann angemessene Abschlags- und Vorauszahlungen verlangen, insbesondere bei Erstaufträgen und größeren Produktionen.

6.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

7. Stornierung und Verschiebung

7.1 Storniert der Auftraggeber einen bestätigten Auftrag, werden folgende Anteile der vereinbarten Vergütung fällig, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist: bis 14 Tage vor Einsatzbeginn 25 %, bis 7 Tage vor Einsatzbeginn 50 %, bis 48 Stunden vor Einsatzbeginn 80 %, danach 100 %. Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. Reisebuchungen, Material, Genehmigungen) werden zusätzlich in voller Höhe berechnet.

7.2 Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Einsatz der Kräfte werden angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren, livedepartment der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

7.3 Verschiebungen werden wie Stornierungen behandelt, soweit livedepartment den neuen Termin nicht mit vergleichbarem Aufwand bedienen kann.

8. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen, Epidemien, Streik) befreien beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten sind zu vergüten. Dauert die Störung länger als vier Wochen, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten.

9. Sicherheitsleistungen, Überwachung und Drohnen

9.1 Health-and-Safety-Leistungen, Sicherheitskonzepte und Koordinationsleistungen entbinden den Auftraggeber bzw. Veranstalter nicht von seinen eigenen gesetzlichen Pflichten als Betreiber, Veranstalter oder Bauherr. livedepartment berät und koordiniert; die Umsetzung von Maßnahmen durch Dritte liegt in deren Verantwortung.

9.2 Kameraüberwachung erfolgt im vereinbarten Umfang zur Gefahrenabwehr und Sicherung; der Auftraggeber ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit am Einsatzort (insbesondere Hinweisbeschilderung und Information Betroffener) verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist. Aufzeichnungen werden nach den vereinbarten Fristen gelöscht.

9.3 Drohnenflüge werden nur mit den erforderlichen Genehmigungen und unter Beachtung der luftrechtlichen Vorgaben durchgeführt. Wetterbedingte Ausfälle berechtigen nicht zur Minderung, sofern Ersatztermine angeboten werden.

10. Schulungen

10.1 Für Schulungen und Unterweisungen gelten die im Angebot genannten Teilnehmerzahlen, Orte und Voraussetzungen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Teilnehmer die persönlichen Voraussetzungen (z. B. Mindestalter, gesundheitliche Eignung) erfüllen.

10.2 Prüfungen und Nachweise werden nach den einschlägigen Regelwerken erteilt. Ein Anspruch auf Bestehen besteht nicht. Die Erteilung betrieblicher Beauftragungen obliegt dem Auftraggeber.

11. Material und Mietgegenstände

Bereitgestelltes Material (z. B. Absperrgitter, Bauzäune, Technik) bleibt Eigentum von livedepartment bzw. seiner Lieferanten. Der Auftraggeber haftet ab Übergabe bis zur Rückgabe für Verlust und Beschädigung, soweit livedepartment das Material nicht selbst betreut. Fehlmengen und Schäden werden zum Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwert berechnet.

12. Haftung

12.1 livedepartment haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet livedepartment nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Auftragssumme des betroffenen Einsatzes. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Ausfall der Veranstaltung ist insoweit ausgeschlossen.

12.3 livedepartment unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber hat Schäden unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Einsatzende, schriftlich anzuzeigen.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich. Personenbezogene Daten werden nach den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung. Soweit livedepartment personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet (z. B. Videoaufzeichnungen), schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

14. Referenznennung

livedepartment darf den Auftraggeber und das Projekt nach Abschluss als Referenz nennen (Name, Logo, Projektart), sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

15.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: September 2026